Hausordnung Kindergarten und Primarschule Pratteln
Grundlagen:
Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule
§ 6 Haus- und Absenzenordnung
1 Die Schulleitung erlässt eine Haus- und eine Absenzenordnung.
2 Diese sind vorgängig dem Lehrerinnen- und Lehrerkonvent zur Stellungnahme zu unterbreiten.
3 Zur Hausordnung ist zusätzlich die Stellungnahme der Hauswartin oder des Hauswarts einzuholen.
Disziplinplan Kindergarten und Primarschule Pratteln
I. Allgemeine Regelungen
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Regelungen der Hausordnung gelten für alle Schulhäuser und Kindergärten.
2. Zweck
Die Hausordnung soll einen geregelten Schulbetrieb sicherstellen und den Schülerinnen und Schülern, den Lehrpersonen sowie den nicht unterrichtenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule den Umgang miteinander erleichtern.
3. Schulweg
Die Kinder kommen in der Regel zu Fuss zum Unterricht. Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung für den Schulweg. Über die Benutzung von Trottinetts, Fahrrädern und das damit verbundene Tragen von Schutzhelmen, entscheiden die Erziehungsberechtigten.
4. Ernährung
Die gesunde Ernährung (z’Nüni und Verpflegung auf Ausflügen) der Kinder liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
5. Unterrichtsbesuche von Erziehungsberechtigten
Siehe Seite 6, Kapitel 5.3 des Disziplinplans
6. Mobiltelefone (Hand), MP3 Player und andere digitale und elektronische Geräte
Mobiltelefone (Handy), MP3 Player und andere digitale und elektronische Geräte müssen während der Schulzeit, in den Pausen und im ganzen Schulareal abgestellt und im Schulsack versorgt sein. Wird die Regel nicht eingehalten, werden sie von den Lehrpersonen eingezogen und müssen von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
7. Waffen
Waffen aller Art, auch Spielzeugwaffen oder waffenähnliche Gegenstände, sind nicht erlaubt. Sie werden von den Lehrpersonen eingezogen und ausschliesslich den Erziehungsberechtigten auf Anfrage ausgehändigt.
8. Haftung
Die Erziehungsberechtigten haften für Schäden, die ihre Kinder verursachen.
9. Rauchen
In allen Schulanlagen, incl. Aulen und allen Kindergärten gilt ein allgemeines Rauchverbot.
10. Halten von Tieren
Das Halten von Tieren in Schulzimmern und andren Räumen eines Schulhauses ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Ausnahmsweise gestattet ist:
- das artgerechte Halten von Kleintieren (z. Bsp. Mäuse, Hamster, Fische usw.)
- der Einbezug von Tieren für zeitlich begrenzten Projektunterricht, wenn das Tier
selber Thema ist.
- die Mitnahme von Tieren auf eine Schulreise, -wanderung, -ausflug oder in ein
Schullager.
II. Schulhausspezifische Regelungen
Schulhaus Münchacker (inkl. Kindergarten Münchacker)
1. Unterricht
- Die Schülerinnen und Schüler haben pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.
- Die Schülerinnen und Schüler sitzen nach dem zweiten Läuten an ihrem
Platz.
- Während des Unterrichts gelten die Regeln der unterrichtenden Lehrperson.
2. Pausen
- Alle Kinder müssen für die 10 Uhr Pause das Schulhaus verlassen.
- Fussballspiele gehören auf den roten Platz.
- Während der Pause dürfen die Schülerinnen und Schüler den Pausenplatz
nicht verlassen.
- Der Rasen darf nur bei trockenem Wetter betreten werden.
- In der 10 Uhr Pause hat jeweils eine Lehrperson Aufsicht. Bei Unstimmig-
keiten ist diese Lehrperson anzusprechen.
3. Verhaltensregeln
- Wir begegnen einander mit Respekt und pflegen einen höflichen Umgang
miteinander.
- Die Schülerinnen und Schüler müssen die Anweisungen der Lehrpersonen
und der Hausmeisterin oder des Hausmeisters befolgen.
- Bäume und Sträucher sind keine Klettergeräte und dürfen nicht beschädigt
werden.
- Aus Sicherheitsgründen ist das Fahren mit Fahrrädern, Trottinetts und Inline-
Skates auf dem Pausenplatz während der Schulzeit, den Pausen und vor
der Schule nicht erlaubt.
- Die Schulräume dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden.
- Fangis-Spiele und Herumrennen im Gang ist nicht erlaubt.
- Während den Unterrichtszeiten ist auf Ruhe im Gang zu achten.
4. Schulhausöffnungszeiten
Das Schulhaus ist während den Unterrichtszeiten geöffnet. 20 Minuten nach Schulschluss wird das Schulhaus, der Kindergarten geschlossen und alle Schülerinnen und Schüler müssen das Gebäude verlassen haben.
5. Weitere Bestimmungen
- Schulräume, Toiletten, Schulmobiliar und Unterrichtsmaterialien sind sorg-
fältig zu behandeln.
- Fahrräder gehören in den Aussen-Fahrradständer (Schülerinnen/Schüler)
- Am Freitag nach Schulschluss muss die Garderobe leer sein. Liegengebliebene Kleidungsstücke werden in die Fundgrube am Eingang gelegt.
- Jeweils in den Ferien wird diese Fundgrube geleert und die vergessenen Kleider der Kleidersammlung weitergegeben.
II. Freizeit
6. Aufenthalt im Schulareal
Es gelten die Hinweistafeln.
7. Weitere Bestimmungen
Es gelten die Hinweistafeln.




