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Schulhausordnung - Längi

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Hausordnung Kindergarten und Primarschule Pratteln

Grundlagen:

Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule

§ 6 Haus- und Absenzenordnung

1 Die Schulleitung erlässt eine Haus- und eine Absenzenordnung.

2 Diese sind vorgängig dem Lehrerinnen- und Lehrerkonvent zur Stellungnahme zu unterbreiten.

3 Zur Hausordnung ist zusätzlich die Stellungnahme der Hauswartin oder des Hauswarts einzuholen.

Disziplinplan Kindergarten und Primarschule Pratteln

I. Allgemeine Regelungen

1.      Geltungsbereich

Die allgemeinen Regelungen der Hausordnung gelten für alle Schulhäuser und Kindergärten.

2.      Zweck

Die Hausordnung soll einen geregelten Schulbetrieb sicherstellen und den Schülerinnen und Schülern, den Lehrpersonen sowie den nicht unterrichtenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule den Umgang miteinander erleichtern.

3. Schulweg

Die Kinder kommen in der Regel zu Fuss zum Unterricht. Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung für den Schulweg. Über die Benutzung von Trottinetts, Fahrrädern und das damit verbundene Tragen von Schutzhelmen, entscheiden die Erziehungsberechtigten.

4. Ernährung

Die gesunde Ernährung (z’Nüni und Verpflegung auf Ausflügen) der Kinder liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

5. Unterrichtsbesuche von Erziehungsberechtigten

Siehe Seite 6, Kapitel 5.3 des Disziplinplans

6. Mobiltelefone (Hand), MP3 Player und andere digitale und elektronische Geräte

Mobiltelefone (Handy), MP3 Player und andere digitale und elektronische Geräte müssen während der Schulzeit, in den Pausen und im ganzen Schulareal abgestellt und im Schulsack versorgt sein. Wird die Regel nicht eingehalten, werden sie von den Lehrpersonen eingezogen und müssen von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

7.  Waffen

Waffen aller Art, auch Spielzeugwaffen oder waffenähnliche Gegenstände, sind nicht erlaubt. Sie werden von den Lehrpersonen eingezogen und ausschliesslich den Erziehungsberechtigten auf Anfrage ausgehändigt.

8. Haftung

Die Erziehungsberechtigten haften für Schäden, die ihre Kinder verursachen.

9. Rauchen

In allen Schulanlagen, incl. Aulen und allen Kindergärten gilt ein allgemeines Rauchverbot.

10. Halten von Tieren

Das Halten von Tieren in Schulzimmern und andren Räumen eines Schulhauses ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Ausnahmsweise gestattet ist:

-  das artgerechte Halten von Kleintieren (z. Bsp. Mäuse, Hamster, Fische usw.)

-    der Einbezug von Tieren für zeitlich begrenzten Projektunterricht, wenn das Tier

selber Thema ist.

-  die Mitnahme von Tieren auf eine Schulreise, -wanderung, -ausflug oder in ein

Schullager.

 

II. Schulhausspezifische Regelungen

Schulhaus Längi

1. Unterricht

Der Unterricht beginnt pünktlich gemäss Stundenplan.

Während der Unterrichtszeiten soll in den Schulhausgängen und auf dem Pausenplatz Ruhe sein. Klassen-, Fach- und HSK-Lehrpersonenn sind für die Schülerinnen und Schüler verantwortlich.

Schülerinnen und Schüler, die keinen Unterricht haben, dürfen sich nicht im Schulhaus aufhalten.

2. Pausen und Pausenplatz

Pausen

Die kleinen Pausen um 9.00 Uhr, 11.05 Uhr und 14.35 Uhr sind stille Pausen (nicht schreien, nicht rennen, nicht schubsen).

Während der 10 Uhr-Pause verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulhaus und nehmen draussen ihr Znüni ein. Der Pausenplatz darf nicht verlassen werden. Der Terrassendurchgang beim Zimmer der Lehrpersonen und der Durchgang bei den Kindergärten sowie der Vorplatz zur Wohnung des/der Hausmeisters/Hausmeisterin, gehören nicht zum Pausenplatz. Auf dem oberen Pausenplatz sind Ballspiele verboten.

Die Lehrpersonen führen eine Pausenaufsicht. Den Anordnungen der Pausenaufsicht haben alle Kinder Folge zu leisten.

Pausenplatz (Auszug aus den Pausenplatzregeln)

Auf dem ganzen Pausenplatz gilt ein Allgemeines Fahrverbot.

Erlaubt sind Kinderfahrräder und Trottinetts ausserhalb der Schulzeiten.

Ballspiele sind auf dem Fussballfeld von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 13.30 Uhr bis 22 Uhr erlaubt.

Während den Schulzeiten darf der Unterricht nicht gestört werden.

Fallschutzkies darf nicht herumgeworfen werden.

3. Verhaltensregeln

Wir legen Wert auf Freundlichkeit und Höflichkeit, Rücksichtnahme und gegenseitige Wertschätzung.

Mit dem Schulmaterial soll sorgfältig umgegangen werden.

4. Schulhausöffnungszeiten

Das Schulhaus ist offen von             07.55-12.15 Uhr

13.40-16.30 Uhr

Am Mittwoch- und Donnerstagnachmittag ist das Schulhaus geschlossen.

Ausserhalb der Öffnungszeiten dürfen sich keine Schülerinnen und Schüler unbegleitet im Schulhaus aufhalten. Auch sind die Eingangstüren immer abzuschliessen.

Anlässe (Elternabende etc.) im Schulhaus ausserhalb der Öffnungszeiten  sind der Hausmeisterin oder dem Hausmeister zu melden.

5. Weitere Bestimmungen

Trottinetts werden im Schulhaus zusammengeklappt und getragen.

Die Zimmerordnung ist Sache der Fach- bzw. der Klassenlehrperson in Absprache mit dem Hausmeister oder der Hausmeisterin.

An den Tagen, an denen geputzt wird, muss aufgestuhlt werden.

Vor den Ferien werden Schulbänke, Ablageflächen und Garderoben nach Absprache mit der Hausmeisterin oder dem Hausmeister geräumt.

Werkraum, Lehrerzimmer, Materialraum (Kopierraum) und Bibliothek dürfen die Schülerinnen und Schüler nur in Begleitung einer Lehrperson betreten.

Für die Benützung anderer Zimmer als Gruppenraum gibt es einen Belegungsplan.

Die Räumlichkeiten sind ordnungsgemäss zu verlassen und abzuschliessen.

Das Zimmer der Lehrpersonen und der Materialraum (Kopierraum) sind ab 17 Uhr abzuschliessen.

Anhang 1

Schulhausordnung - Längi