Hausordnung Kindergarten und Primarschule Pratteln
Grundlagen:
Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule
§ 6 Haus- und Absenzenordnung
1 Die Schulleitung erlässt eine Haus- und eine Absenzenordnung.
2 Diese sind vorgängig dem Lehrerinnen- und Lehrerkonvent zur Stellungnahme zu unterbreiten.
3 Zur Hausordnung ist zusätzlich die Stellungnahme der Hauswartin oder des Hauswarts einzuholen.
Disziplinplan Kindergarten und Primarschule Pratteln
I. Allgemeine Regelungen
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Regelungen der Hausordnung gelten für alle Schulhäuser und Kindergärten.
2. Zweck
Die Hausordnung soll einen geregelten Schulbetrieb sicherstellen und den Schülerinnen und Schülern, den Lehrpersonen sowie den nicht unterrichtenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule den Umgang miteinander erleichtern.
3. Schulweg
Die Kinder kommen in der Regel zu Fuss zum Unterricht. Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung für den Schulweg. Über die Benutzung von Trottinetts, Fahrrädern und das damit verbundene Tragen von Schutzhelmen, entscheiden die Erziehungsberechtigten.
4. Ernährung
Die gesunde Ernährung (z’Nüni und Verpflegung auf Ausflügen) der Kinder liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
5. Unterrichtsbesuche von Erziehungsberechtigten
Siehe Seite 6, Kapitel 5.3 des Disziplinplans
6. Mobiltelefone (Hand), MP3 Player und andere digitale und elektronische Geräte
Mobiltelefone (Handy), MP3 Player und andere digitale und elektronische Geräte müssen während der Schulzeit, in den Pausen und im ganzen Schulareal abgestellt und im Schulsack versorgt sein. Wird die Regel nicht eingehalten, werden sie von den Lehrpersonen eingezogen und müssen von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
7. Waffen
Waffen aller Art, auch Spielzeugwaffen oder waffenähnliche Gegenstände, sind nicht erlaubt. Sie werden von den Lehrpersonen eingezogen und ausschliesslich den Erziehungsberechtigten auf Anfrage ausgehändigt.
8. Haftung
Die Erziehungsberechtigten haften für Schäden, die ihre Kinder verursachen.
9. Rauchen
In allen Schulanlagen, incl. Aulen und allen Kindergärten gilt ein allgemeines Rauchverbot.
10. Halten von Tieren
Das Halten von Tieren in Schulzimmern und andren Räumen eines Schulhauses ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Ausnahmsweise gestattet ist:
- das artgerechte Halten von Kleintieren (z. Bsp. Mäuse, Hamster, Fische usw.)
- der Einbezug von Tieren für zeitlich begrenzten Projektunterricht, wenn das Tier
selber Thema ist.
- die Mitnahme von Tieren auf eine Schulreise, -wanderung, -ausflug oder in ein
Schullager.
II. Schulhausspezifische Regelungen
Schulhaus Grossmatt
1. Unterricht
- Die Kinder erscheinen pünktlich zu den im Stundenplan festgelegten
Unterrichtszeiten.
- Während der Unterrichtszeiten soll es in den Schulhausgängen und auf dem
Pausenplatz so leise sein, dass andere Klassen nicht gestört werden.
Die Lehrpersonen sind für ihre Schülerinnen und Schüler verantwortlich.
- Kinder, die keinen Unterricht haben, dürfen sich nicht im Schulhaus
aufhalten.
- Gruppenunterrichtsräume:
Keller: Medienraum (Belegungsplan beachten)
1. Stock: eh. WC-Räume (2)
2. Stock: Zi 11 (Belegungsplan beachten)
3. Stock: Zi 13 (Belegungsplan beachten)
Gangtische
- Das Zimmer der Lehrerpersonen und die Bibliothek dürfen nicht für Gruppenarbeiten benützt werden.
- Jede Lehrperson kontrolliert die Gruppenarbeitsräume nach deren Benützung
(Stühle auf die Tische stellen).
- Das Zimmer der Lehrerpersonen und die Bibliothek dürfen Kinder nur in
Begleitung einer Lehrperson betreten.
- Der Werkraum ist ausserhalb der Schulzeit geschlossen.
2. Pausen
- Das Schulhaus ist während der 10 Uhr Pause zu verlassen (ausser auf
ausdrückliche Anweisung einer Lehrperson).
- Während der 10 Uhr Pause darf der Schulhof nicht verlassen werden, ausser mit Erlaubnis einer Lehrperson. (Durchgangsweg zur Burggartenstrasse gehört zum Schulhausplatz, Verbindungsweg ab Schiff bis Signalanlage gehört nicht mehr zum Schulhausplatz)
- Es ist verboten, auf die Dächer zu klettern (Veloständer, Garage, Trafostation).
- Das Klettern auf den Bäumen ist erlaubt, sofern die Bäume dadurch keinen
Schaden nehmen.
- Die Lehrpersonen halten nach Absprache in den 10 Uhr Pausen Aufsicht.
- Nach dem Gong gehen alle Schülerinnen und Schüler in ihre
Zimmern.
- Aus Sicherheitsgründen ist das Herumfahren auf dem Schulhausplatz mit
jeglicher Art von Fahrzeugen (Auto, Velo, Trottinett, Skateboard, usw.)
während den Pausen verboten.
- 15 Minuten vor Schulbeginn und nach Schulschluss dürfen keine Autos und
Velos auf dem Pausenplatz herumfahren.
Velos müssen im Veloständer Süd auf eigenes Risiko abgestellt werden.
3. Verhaltensregeln
Zusammenarbeit Lehrpersonen – Hausmeisterin/ Hausmeister
- Die Ordnung im Schulzimmer und an den Garderoben ist Sache der Lehr-
person. Allfällige Reinigungsprobleme werden direkt mit der Lehrperson besprochen.
- Ordnungswidrigkeiten von Schülerinnen uns Schüler bringt die Hausmeisterin oder der Hausmeister der Klassenlehrperson oder der Teamleitung zur Kenntnis. Allfällig notwendige Disziplinarmassnahmen sind mit der Lehrperson abzusprechen.
- Die Hausmeisterin oder der Hausmeister sind vor einem ausserordentlichen Anlass zu informieren.
Anlässe im Schulhaus ausserhalb der Öffnungszeiten (Gespräche, Sitzungen,
Elternabende, usw.) sind der Hausmeisterin oder dem Hausmeister zu melden.
Schulhausregeln
- Sämtliche Räume und Einrichtungen sind sorgfältig zu benützen.
- Schuhe sind beim Betreten des Schulhauses zu reinigen, schmutzige Schuhe auszuziehen.
- Die Schulzimmer sollen in Hausschuhen betreten werden.
- Pausenverpflegung wird ausserhalb des Schulhauses konsumiert.
- Trottinetts, Rollschuhe und dergleichen sind im Eingangsbereich des Schul-
hauses auf eigenes Risiko aufzubewahren.
4. Schulhausöffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07.55 – 12.15 Uhr
Montag, Dienstag, Freitag 13.40 – 18.00 Uhr
(Ist das Schulhaus während dieser Zeiten geschlossen, so kann bei der Hausmeisterin oder dem Hausmeister geklingelt werden.)




