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Schulhausordnung - Erlimatt 2

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Hausordnung Kindergarten und Primarschule Pratteln

Grundlagen:

Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule

§ 6 Haus- und Absenzenordnung

1 Die Schulleitung erlässt eine Haus- und eine Absenzenordnung.

2 Diese sind vorgängig dem Lehrerinnen- und Lehrerkonvent zur Stellungnahme zu unterbreiten.

3 Zur Hausordnung ist zusätzlich die Stellungnahme der Hauswartin oder des Hauswarts einzuholen.

Disziplinplan Kindergarten und Primarschule Pratteln

I. Allgemeine Regelungen

1.      Geltungsbereich

Die allgemeinen Regelungen der Hausordnung gelten für alle Schulhäuser und Kindergärten.

2.      Zweck

Die Hausordnung soll einen geregelten Schulbetrieb sicherstellen und den Schülerinnen und Schülern, den Lehrpersonen sowie den nicht unterrichtenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule den Umgang miteinander erleichtern.

3. Schulweg

Die Kinder kommen in der Regel zu Fuss zum Unterricht. Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung für den Schulweg. Über die Benutzung von Trottinetts, Fahrrädern und das damit verbundene Tragen von Schutzhelmen, entscheiden die Erziehungsberechtigten.

4. Ernährung

Die gesunde Ernährung (z’Nüni und Verpflegung auf Ausflügen) der Kinder liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

5. Unterrichtsbesuche von Erziehungsberechtigten

Siehe Seite 6, Kapitel 5.3 des Disziplinplans

6. Mobiltelefone (Hand), MP3 Player und andere digitale und elektronische Geräte

Mobiltelefone (Handy), MP3 Player und andere digitale und elektronische Geräte müssen während der Schulzeit, in den Pausen und im ganzen Schulareal abgestellt und im Schulsack versorgt sein. Wird die Regel nicht eingehalten, werden sie von den Lehrpersonen eingezogen und müssen von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

7.  Waffen

Waffen aller Art, auch Spielzeugwaffen oder waffenähnliche Gegenstände, sind nicht erlaubt. Sie werden von den Lehrpersonen eingezogen und ausschliesslich den Erziehungsberechtigten auf Anfrage ausgehändigt.

8. Haftung

Die Erziehungsberechtigten haften für Schäden, die ihre Kinder verursachen.

9. Rauchen

In allen Schulanlagen, incl. Aulen und allen Kindergärten gilt ein allgemeines Rauchverbot.

10. Halten von Tieren

Das Halten von Tieren in Schulzimmern und andren Räumen eines Schulhauses ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Ausnahmsweise gestattet ist:

-  das artgerechte Halten von Kleintieren (z. Bsp. Mäuse, Hamster, Fische usw.)

-    der Einbezug von Tieren für zeitlich begrenzten Projektunterricht, wenn das Tier

selber Thema ist.

-  die Mitnahme von Tieren auf eine Schulreise, -wanderung, -ausflug oder in ein

Schullager.

 

II. Schulhausspezifische Regelungen

Schulhaus Erlimatt 2

1. Unterricht

Während der Unterrichtszeiten soll es in den Schulhausgängen so leise sein, dass andere Klassen nicht gestört werden.

Alle Klassen- und Fachlehrpersonen sind für ihre Schülerinnen und Schüler

verantwortlich.

Schülerinnen und Schüler, die keinen Unterricht haben, dürfen sich nicht im

Schulhaus aufhalten.

2. Pausen

Während der 10 Uhr Pause ist das Schulhaus zu verlassen.

Jede Lehrperson ist dafür besorgt, dass sich die Schülerinnen und Schüler ausserhalb des Gebäudes aufhalten.

Schülerinnen und Schüler dürfen den Pausenplatz während der Pause nicht verlassen. Trottoirs und angrenzende Strassen gehören nicht zu den Pausenplätzen.

In der grossen Pause gibt es eine Pausenaufsicht.

Die Pausenaufsicht, alle andern Lehrpersonen sowie Hausmeisterin oder Hausmeister sind berechtigt, Schülerinnen und Schüler auf Fehlverhalten aufmerksam zu machen.

Nach dem Läuten zum Ende der grossen Pause begeben sich alle Schülerinnen und Schüler unverzüglich an ihre Arbeitsplätze.

3. Verhaltensregeln

Alle Kinder respektieren einander mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen, sind freundlich und nehmen gegenseitig Rücksicht.

Die Kinder tragen Sorge zum Schulmobiliar und zu den Räumlichkeiten.

4. Aufenthalt im Schulareal

Das Benützen von Trottinetts, Rollerskates und Skateboards auf dem Schulhausareal ist verboten.

5. Schulhausöffnungszeiten

Für die Primarschülerinnen und Primarschüler ist das Schulhaus wie folgt geöffnet:

07.55 Uhr-12.10 Uhr

13.40 Uhr -17.00 Uhr

Anlässe im Schulhaus ausserhalb der Öffnungszeiten (Gespräche, Sitzungen, Elternabende etc.) sind der Hausmeisterin oder dem Hausmeister zu melden.

6. Zimmerordnung

Die Zimmerordnung liegt in der Verantwortung der Klassen- bzw. Fachlehrpersonen in Absprache mit der Hausmeisterin oder dem Hausmeister.