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Schulhausordnung - Burggarten

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Hausordnung Kindergarten und Primarschule Pratteln

Grundlagen:

Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule

§ 6 Haus- und Absenzenordnung

1 Die Schulleitung erlässt eine Haus- und eine Absenzenordnung.

2 Diese sind vorgängig dem Lehrerinnen- und Lehrerkonvent zur Stellungnahme zu unterbreiten.

3 Zur Hausordnung ist zusätzlich die Stellungnahme der Hauswartin oder des Hauswarts einzuholen.

Disziplinplan Kindergarten und Primarschule Pratteln

I. Allgemeine Regelungen

1.      Geltungsbereich

Die allgemeinen Regelungen der Hausordnung gelten für alle Schulhäuser und Kindergärten.

2.      Zweck

Die Hausordnung soll einen geregelten Schulbetrieb sicherstellen und den Schülerinnen und Schülern, den Lehrpersonen sowie den nicht unterrichtenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule den Umgang miteinander erleichtern.

3. Schulweg

Die Kinder kommen in der Regel zu Fuss zum Unterricht. Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung für den Schulweg. Über die Benutzung von Trottinetts, Fahrrädern und das damit verbundene Tragen von Schutzhelmen, entscheiden die Erziehungsberechtigten.

4. Ernährung

Die gesunde Ernährung (z’Nüni und Verpflegung auf Ausflügen) der Kinder liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

5. Unterrichtsbesuche von Erziehungsberechtigten

Siehe Seite 6, Kapitel 5.3 des Disziplinplans

6. Mobiltelefone (Hand), MP3 Player und andere digitale und elektronische Geräte

Mobiltelefone (Handy), MP3 Player und andere digitale und elektronische Geräte müssen während der Schulzeit, in den Pausen und im ganzen Schulareal abgestellt und im Schulsack versorgt sein. Wird die Regel nicht eingehalten, werden sie von den Lehrpersonen eingezogen und müssen von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

7.  Waffen

Waffen aller Art, auch Spielzeugwaffen oder waffenähnliche Gegenstände, sind nicht erlaubt. Sie werden von den Lehrpersonen eingezogen und ausschliesslich den Erziehungsberechtigten auf Anfrage ausgehändigt.

8. Haftung

Die Erziehungsberechtigten haften für Schäden, die ihre Kinder verursachen.

9. Rauchen

In allen Schulanlagen, incl. Aulen und allen Kindergärten gilt ein allgemeines Rauchverbot.

10. Halten von Tieren

Das Halten von Tieren in Schulzimmern und andren Räumen eines Schulhauses ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Ausnahmsweise gestattet ist:

-  das artgerechte Halten von Kleintieren (z. Bsp. Mäuse, Hamster, Fische usw.)

-    der Einbezug von Tieren für zeitlich begrenzten Projektunterricht, wenn das Tier

selber Thema ist.

-  die Mitnahme von Tieren auf eine Schulreise, -wanderung, -ausflug oder in ein

Schullager.

II. Schulhausspezifische Regelungen

Schulhaus Burggarten

1. Unterricht

Während der Schulzeit soll es im Gang so leise sein, dass andere Klassen nicht gestört werden.

2. Pausen

- Während der Pausen dürfen die Schüler und Schülerinnen den Pausenplatz

nicht verlassen  (Ausnahme: Schulhauswechsel nach Stundenplan;

die Lehrpersonen können diesen Fall genauer regeln).

- Die 10-Uhr-Pause wird im Freien verbracht.

- Pausenverpflegung wird ausserhalb des Schulhauses konsumiert.

- Spielgeräte sind nach der Benützung zu versorgen.

- Das öffentliche WC darf während der Öffnungszeiten des Schul-

hauses nicht benützt werden

- Die Lehrpersonen organisieren während der 10-Uhr-Pause eine

Pausenaufsicht.

Pausenareal

Gültigkeit: Während der Benützung des Platzes durch unsere Schülerinnen und Schüler.

- Zu Einrichtung und Gebäuden auf dem Schulhausareal ist Sorge zu

Tragen.

- Spiele und Spielgeräte sind erlaubt, wenn sie die Mitbenutzerinnen und

Mitbenutzer des Pausenplatzes nicht gefährden oder deren Bewegungsfrei-

heit nicht zu stark einschränken.

- Das Velo und Trottinett fahren auf dem Pausenplatz ist untersagt.

- Velos gehören in den Veloständer

- Während der Schulzeit können die Lehrpersonen weitere Einschrän-

kungen der Pausenplatzbenützung verfügen, falls der normale

Unterricht gestört wird.

3. Verhaltensregeln

- Schuhe sind beim Betreten des Schulhauses  zu reinigen, schmutzige

Schuhe auszuziehen.

- Rollschuhe und dergleichen sind vor dem Schulhaus auszuziehen und

bei der Garderobe im Erdgeschoss auf eigenes Risiko aufzubewah-

ren. Ersatzschuhe mitnehmen!

- Trottinette werden auf eigenes Risiko im Eingangsbereich parkiert.

- Sämtliche Räume und Einrichtungen sind sorgfältig zu benützen.

- Im Schulhaus sind verboten: Ball spielen, rennen und herumtoben,

rutschen, Kaugummi kauen, Gegenstände durchs Treppenhaus fallen

lassen/werfen.

4. Schulhausöffnungszeiten

Montag - Freitag 07.55-12.00 Uhr

13.40- 15.30 Uhr, ausser Mittwoch und Donnerstag

Anlässe im Schulhaus ausserhalb der Öffnungszeiten sind der Haus-

meisterin oder dem Hausmeister anzukündigen.