Hausordnung Kindergarten und Primarschule Pratteln
Grundlagen:
Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule
§ 6 Haus- und Absenzenordnung
1 Die Schulleitung erlässt eine Haus- und eine Absenzenordnung.
2 Diese sind vorgängig dem Lehrerinnen- und Lehrerkonvent zur Stellungnahme zu unterbreiten.
3 Zur Hausordnung ist zusätzlich die Stellungnahme der Hauswartin oder des Hauswarts einzuholen.
Disziplinplan Kindergarten und Primarschule Pratteln
I. Allgemeine Regelungen
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Regelungen der Hausordnung gelten für alle Schulhäuser und Kindergärten.
2. Zweck
Die Hausordnung soll einen geregelten Schulbetrieb sicherstellen und den Schülerinnen und Schülern, den Lehrpersonen sowie den nicht unterrichtenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule den Umgang miteinander erleichtern.
3. Schulweg
Die Kinder kommen in der Regel zu Fuss zum Unterricht. Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung für den Schulweg. Über die Benutzung von Trottinetts, Fahrrädern und das damit verbundene Tragen von Schutzhelmen, entscheiden die Erziehungsberechtigten.
4. Ernährung
Die gesunde Ernährung (z’Nüni und Verpflegung auf Ausflügen) der Kinder liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
5. Unterrichtsbesuche von Erziehungsberechtigten
Siehe Seite 6, Kapitel 5.3 des Disziplinplans
6. Mobiltelefone (Hand), MP3 Player und andere digitale und elektronische Geräte
Mobiltelefone (Handy), MP3 Player und andere digitale und elektronische Geräte müssen während der Schulzeit, in den Pausen und im ganzen Schulareal abgestellt und im Schulsack versorgt sein. Wird die Regel nicht eingehalten, werden sie von den Lehrpersonen eingezogen und müssen von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
7. Waffen
Waffen aller Art, auch Spielzeugwaffen oder waffenähnliche Gegenstände, sind nicht erlaubt. Sie werden von den Lehrpersonen eingezogen und ausschliesslich den Erziehungsberechtigten auf Anfrage ausgehändigt.
8. Haftung
Die Erziehungsberechtigten haften für Schäden, die ihre Kinder verursachen.
9. Rauchen
In allen Schulanlagen, incl. Aulen und allen Kindergärten gilt ein allgemeines Rauchverbot.
10. Halten von Tieren
Das Halten von Tieren in Schulzimmern und andren Räumen eines Schulhauses ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Ausnahmsweise gestattet ist:
- das artgerechte Halten von Kleintieren (z. Bsp. Mäuse, Hamster, Fische usw.)
- der Einbezug von Tieren für zeitlich begrenzten Projektunterricht, wenn das Tier
selber Thema ist.
- die Mitnahme von Tieren auf eine Schulreise, -wanderung, -ausflug oder in ein
Schullager.
II. Schulhausspezifische Regelungen
Schulhaus Aegelmatt
1. Unterricht
- Die Erziehungsberechtigten halten ihre Kinder an, die Regeln und Weisungen der Schule einzuhalten und den Unterricht lückenlos zu besuchen. (Bildungsgesetz § 69, Art. 1d)
- Das Vorgehen bei Schulversäumnissen regelt das Informationsheft der Schulleitung.
- Die Schülerinnen und Schüler besuchen regelmässig gemäss ihrem Stundenplan den Unterricht.
- Verspätungen müssen begründet werden. Im Wiederholungsfalle werden die Erziehungsberechtigten informiert.
- Fünf Minuten vor dem Unterrichtsbeginn (beim ersten Läuten) betreten die Schülerinnen und Schüler das Schulhaus und gehen in ihre Klassenzimmer.
Beim zweiten Läuten sind alle Schülerinnen und Schüler an ihren Plätzen.
2. Pausen
- Während der 10 Uhr Pause verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulhaus bzw. die Turnhalle.
- Der Pausenplatz darf nicht verlassen werden.
- Während der Pause dürfen keine Schülerinnen und Schüler ins Schulhaus zurück. Turnsäcke, z’Nüni, Jacken, Bälle etc. sollen vorher mitgenommen werden.
Nach Handarbeits-, Religions-, DaZ-Stunden etc. dürfen die Schülerinnen und Schüler vor der Pause ihre Sachen ins Klassenzimmer bringen.
- In den Gängen darf nicht gerannt werden (Spielen vor dem eigenen Klassenzimmer ist individuell möglich. Kein Fangis!)
- Die Schülerinnen und Schüler bleiben in den 5 Min.-Pausen grundsätzlich auf ihrem Stockwerk.
- Für Schülerinnen und Schüler, die sich in der 5 Min.-Pause auf dem Pausenplatz aufhalten, ist der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin verantwortlich.
3. Verhaltensregeln
- Ältere Schülerinnen und Schüler nehmen Rücksicht auf die Kleinen.
- Alle Schülerinnen und Schüler respektieren einander mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen und bemühen sich um gegenseitige Rücksichtnahme.
- Bei Bedarf regeln zusätzliche Absprachen die Benützung des Pausenplatzareals (z.B. Fussball-Tage der Klassen).
- Meinungsverschiedenheiten dürfen nicht mit Gewalt ausgetragen werden.
4. Schulhausöffnungszeiten
Mo / Di / Fr 07.00 bis 17 Uhr
Mi / Do 07.00 bis 14.30 Uhr
5. Weitere Bestimmungen
Fahrzeuge werden während der Unterrichtszeit in den dafür vorgesehenen „Parkplätzen“ der Schule (ausserhalb der Schulzimmer) versorgt. Die Schule haftet nicht.
III. Freizeit
1. Aufenthalt im Schulareal
In der unterrichtsfreien Zeit halten sich Schüler und Schülerinnen ausserhalb des Schulgebäudes auf.
Der Pausenplatz soll ein Spiel- und Begegnungsraum für Kinder aller Altersgruppen sein.
Die unterschiedlichen Bedürfnisse verlangen Absprachen und gegenseitige Rücksichtnahme.
2. Weitere Bestimmungen
- Abfall gehört in den Kübel.
- Ballspiele dürfen nur in den nicht überdachten Teilen des Pausenplatzes gespielt werden.
- Während der Schulzeit dürfen keine Lederbälle verwendet werden.
- Vergessene Gegenstände können nach der Schule nicht aus den Klassenzimmern geholt werden (ausgenommen sind vergessene Hausschlüssel).
- Als Schulzeit gelten:
Mo / Di / Fr 07.30 bis 16.00 Uhr
Mi / Do 07.30 bis 12.30 Uhr
- Für dieselben Zeiten gilt ein Fahrverbot für Velos, Skates, Rollbretter, Trottinetts etc. auf dem Schulareal.
IV. Disziplinarwesen
1. Verletzung der Hausordnung
Die Schule hat eine für die Schüler und Schülerinnen altersgerecht abgefasste Hausordnung (s. Anhang).
Die Lehrerinnen sorgen dafür, dass die Regeln den Kindern bekannt sind und setzen diese in Absprache mit dem Hausmeister mit Massnahmen durch, die innerhalb des Kollegiums abgesprochen sind.
Wer die Handy-Regelung nicht einhält, bekommt eine schriftliche Verwarnung, welche die Eltern zur Bestätigung ihrer Kenntnisnahme unterschreiben müssen. Im Wiederholungsfalle wird das Handy von der Klassenlehrperson eingezogen und muss von den Eltern abgeholt werden.
2. Weitere Bestimmungen
Die Hausordnung gibt Regeln, die dem Schutz und der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler dienen und ist geprägt von einer Grundhaltung der gegenseitigen Rücksichtnahme aller an der Schule Beteiligten.
Anhang 1: Hausordnung für Schülerinnen und Schüler
Schulhausregeln Aegelmatt
1. Während der 10 Uhr Pause 2. Wir denken daran,
sind alle Kinder auf dem Turnsäcke, Znüni und Jacken
Pausenplatz. vorher mitzunehmen.
3. Als Grosse nehmen wir
Rücksicht auf die Kleinen.
Als Jüngere respektieren wir
die Älteren.
4. Abfälle werfen wir 5. Beim ersten Läuten gehen wir
in den Abfalleimer zurück ins Klassenzimmer.
Beim zweiten Läuten sitzen
wir an unseren Plätzen.
6. In den kurzen Pausen sind wir
nur draussen, wenn unsere
Lehrerin oder unser Lehrer
das erlaubt hat.
7. Wir gehen ruhig durch die
Gänge. Wir bleiben auf dem
Stockwerk.
8. Mit dem Ball spielen wir nur auf
dem offenen Platz. Schulzeiten:
Während der Schulzeit benützen
wir keine Lederbälle. Mo/Di/Fr 7.30 - 16.00 Uhr
9. Während der Schulzeit fahren Mi/Do 7.30 - 12.30 Uhr
wir nicht mit Velos, Skates,
Rollbrettern, Trottinetts,… herum.




