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Schulhausordnungen

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Allgemeiner Teil, gültig für alle Schulhäuser

  • Die Schulhausordnung ist Teil des Disziplinplans für den Kindergarten und die Primarschule
  • Der Disziplinplan wird an die Erziehungsberechtigten beim Eintritt ihres Kindes in den Kindergarten abgegeben.
  • Schulhausordnungen, bestehend aus einem allgemeinen und einem schulhausspezifischen Teil, werden am Elternabend der 1. Klasse an alle Erziehungsberechtigten abgegeben.
  • Disziplinplan und Hausordnungen können jederzeit im Schulsekretariat bezogen werden.

 

 

I. Allgemeine Regelungen

 

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Regelungen der Hausordnung gelten für alle Schulhäuser und Kindergärten.

 

2. Zweck

Die Hausordnung soll einen geregelten Schulbetrieb sicherstellen und den Schülerinnen und Schülern, den Lehrpersonen sowie den nicht unterrichtenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule den Umgang miteinander erleichtern.


3.
Schulweg

Die Kinder kommen in der Regel zu Fuss zum Unterricht.

Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung für den Schulweg. Über die Benutzung von Trottinetts, Fahrrädern und das damit verbundene Tragen von Schutzhelmen, entscheiden die Erziehungsberechtigten.

 

4. Ernährung

Die gesunde Ernährung (z’Nüni und Verpflegung auf Ausflügen) der Kinder liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

 

5. Unterrichtsbesuche von Erziehungsberechtigten

Siehe Disziplinplan

 

6.       Mobiltelefone (Handy), MP3 Player und andere digitale und elektronische Geräte

Mobiltelefone (Handy), MP3 Player und andere digitale und elektronische Geräte müssen während der Schulzeit, in den Pausen und im ganzen Schulareal abgestellt und im Schulsack versorgt sein. Wird die Regel nicht eingehalten, werden sie von den Lehrpersonen eingezogen und müssen von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

 

7.      Waffen

Waffen aller Art, auch Spielzeugwaffen oder waffenähnliche Gegenstände, sind nicht erlaubt. Sie werden von den Lehrpersonen eingezogen und ausschliesslich den Erziehungsberechtigten auf Anfrage ausgehändigt.

 

  1. 8. Haftung

Die Erziehungsberechtigten haften für Schäden, die ihre Kinder verursachen.

 

  1. 9. Rauchen

In allen Schulanlagen, inkl. Aulen und allen Kindergärten gilt ein allgemeines Rauchverbot.

 

  1. 10. Halten von Tieren

Das Halten von Tieren in Schulzimmern und andren Räumen eines Schulhauses ist grundsätzlich nicht erlaubt.

 

Ausnahmsweise gestattet ist:

-  das artgerechte Halten von Kleintieren (z. B. Mäuse, Hamster, Fische usw.)

-    der Einbezug von Tieren für zeitlich begrenzten Projektunterricht, wenn das Tier

selber Thema ist.

-  die Mitnahme von Tieren auf eine Schulreise, -wanderung, -ausflug oder in ein

Schullager.