Erziehungsberechtigte
Die Zusammenarbeit zwischen Kindergartenlehrpersonen, Primarlehrpersonen und den Erziehungsberechtigten regelt das nachfolgende Konzept.
Elternzusammenarbeit
- Grundsätze für eine erfolgreiche Elternzusammenarbeit
Die Schule und die Erziehungsberechtigten arbeiten partnerschaftlich zusammen.
Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte begegnen einander mit Wertschätzung und nehmen ihre Anliegen ernst.
Die Verantwortung für die Erziehung liegt bei den Erziehungsberechtigten. Die Lehrpersonen unterstützen sie bei der Persönlichkeitsbildung ihrer Kinder.
Die Lehrpersonen übernehmen die Verantwortung für den Unterricht im Rahmen des Lehrplans und der Bildungsziele.
Durch eine positive Haltung gegenüber der Schule fördern die Erziehungsberechtigten den Lernprozess ihres Kindes.
Rechte und Pflichten von Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen und Schulleitung sind im Bildungsgesetz, der Verordnung zum Bildungsgesetz sowie in der Verordnung für die Schulleitungen festgelegt.
- Allgemeine Kontakte / Erreichbarkeit / Information
Die Lehrpersonen verhalten sich gegenüber den Erziehungsberechtigten offen und gesprächsbereit.
Die Klassenlehrpersonen informieren die Erziehungsberechtigten bei Schuljahresbeginn schriftlich darüber, wie sie erreichbar sind. Auf der Rundtelefonliste sind die Telefonnummern sämtlicher in der Klasse unterrichtender Lehrpersonen aufgeführt. Die Erziehungsberechtigten informieren die Lehrpersonen über ihre Erreichbarkeit.
Die Lehrpersonen informieren die Erziehungsberechtigten über die Leistungen ihres Kindes.
Beobachtet die Lehrperson beim Kind Veränderungen im sozialen oder emotionalen Verhalten oder im Bereich der schulischen Leistungen, sucht sie frühzeitig das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten. Die Erziehungsberechtigten informieren die Klassenlehrperson über besondere Umstände, welche für den Lernprozess ihres Kindes von Bedeutung sind.
- Elterngespräche
Gespräche schaffen Vertrauen.
Die Erziehungsberechtigten können jederzeit ein Gespräch mit einer Lehrperson wünschen. Die Lehrperson vereinbart mit den Erziehungsberechtigten einen Termin.
Die Standortgespräche im Kindergarten und die Beurteilungsgespräche in der Primarschule sind obligatorisch. Die Klassenlehrpersonen vereinbaren mit den Erziehungsberechtigten möglichst frühzeitig einen Termin. Teilpensen- und Fachlehrpersonen nehmen nach Absprache mit der Klassenlehrperson am Gespräch teil. Nehmen die Erziehungsberechtigten den vorher mit ihnen vereinbarten Termin nicht wahr, wird dies auf der Aktennotiz vermerkt und die Aktennotiz den Erziehungsberechtigten abgegeben.
- Elternabende
Elternabende stärken die Zusammenarbeit und das gegenseitige Vertrauen zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen. Sie bieten Gelegenheit zum Informations- und Meinungsaustausch zu Themen, welche für die betreffende Klasse von Bedeutung sind.
Im Kindergarten und in der Primarschule findet jährlich ein Elternabend statt. Die Durchführung dieses Elternabends ist für die Klassenlehrpersonen obligatorisch. Weitere Elternabende können nach Bedarf durchgeführt werden.
Die Erziehungsberechtigten eines Drittels der Schülerinnen und Schüler einer Klasse können von der Klassenlehrperson die Durchführung eines Elternabends verlangen.
Sämtliche in einer Klasse unterrichtenden Lehrpersonen werden zu Elternabenden eingeladen. Sie nehmen nach Absprache mit den Klassenlehrpersonen von Fall zu Fall teil.
Falls Erziehungsberechtigte an der Teilnahme am jährlichen Elternabend verhindert sind, sind sie dafür verantwortlich, sich bei der Klassenlehrperson zu informieren.
- Elternanlässe
Die Klassenlehrpersonen oder die Schulhausteams organisieren jährlich mindestens einen Anlass, an welchem die Erziehungsberechtigten und die Kinder einer oder mehrerer Klasse/n teilnehmen.
- Unterrichtsbesuche
Die Erziehungsberechtigten sind im Unterricht willkommen. Sie können nach vorheriger Absprache mit der Lehrperson den Unterricht ihres Kindes besuchen.
- Elternmitwirkung
Elterngruppe in der Klasse
Elterngruppen bilden eine Brücke zwischen den Erziehungsberechtigten und der Klassenlehrperson. Die Mitglieder einer Elterngruppe bieten ihre Mitarbeit bei Projekten an und sind Ansprechpersonen für die Klassenlehrperson.
Sie können für die Klasse wichtige Themen oder Erziehungsfragen aufgreifen und bei klasseninternen Problemen aktive oder ideelle Unterstützung leisten.
Die Bildung einer Elterngruppe ist für Erziehungsberechtigte und Klassenlehrpersonen freiwillig.
Elternrat im Schulhaus
In den Schulhausteams besteht die Möglichkeit, Elternräte zu bilden. Die Schulhausteams entscheiden darüber, ob in ihrem Schulhaus ein Elternrat gebildet werden soll.
Die Mitglieder eines Elternrats beteiligen sich an der Mitarbeit bei klassenübergreifenden Projekten und helfen mit, ein gutes Klima im Schulhaus zu schaffen.
- Einbezug in die interne Evaluation
Kindergarten und Primarschule Pratteln arbeiten mit FQS (Förderndes Qualitätsevaluationssystem). Nach der Einführung des kollegialen Feedbacks und des Schüler- und Schülerinnenfeedbacks werden ab Schuljahr 2009/10 die Erziehungsberechtigten mit einbezogen.
Für die Untersuchung der Qualität der Schule als Ganzes kann die Schulleitung in Stufen oder an der gesamten Schule Befragungen durchführen.
- Informationen durch die Schulleitung
Die Schulleitung organisiert drei Informationsabende:
- Eintritt in den Kindergarten
- Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule (in Zusammenarbeit mit der Sekundarschule, anlässlich individueller 5. Klasselternabenden)
Bei länger dauernder Abwesenheit einer Lehrperson informiert die Schulleitung die Erziehungsberechtigten schriftlich über die Stellvertretungslösung.
Über Unterrichtsausfälle, welche mehrere Klassen betreffen, informiert die Schulleitung schriftlich und möglichst frühzeitig, in der Regel mindestens 14 Tage im Voraus.
- Konflikte
Schwierigkeiten zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen werden nach Möglichkeit im Gespräch gelöst (s. Disziplinplan Kindergarten und Primarschule Pratteln).
Am Konvent vom 19.3.2008 verabschiedet als Teil des Schulprogramms




