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Elternabende

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 Auszug aus der Verordnung für Kindergarten und Primarschule

§ 58 Elternabende

Die Erziehungsberechtigten eines Drittels der Schülerinnen und Schüler einer Klasse können von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Durchführung eines Elternabends verlangen.

 
Auszug aus der Informationsbroschüre

 Elternabende

Im Kindergarten, sowie in der Primarschule findet jährlich ein Elternabend statt. Die Elternabende sollen die Zusammenarbeit und das gegenseitige Vertrauen zwischen den Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen stärken. Die Elternabende bieten Gelegenheit zum Informations- und Meinungsaustausch und können unter anderem dazu führen Erziehungsfragen oder bei klasseninternen Problemen aktive oder ideelle Unterstützung durch die Erziehungsberechtigten geleistet wird.

Zu allen Anlässen erhalten Sie rechtzeitig eine persönliche Einladung.