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Schulhausbibliotheken

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In jedem Schulhaus wird eine Bibliothek geführt. Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, die Medien sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen oder Verlust entliehener Medien ist der Benutzer/die Benutzerin ersatzpflichtig. Für beschädigte und für verlorene Medien ist der Kaufpreis zu bezahlen. Reparaturen werden ausschliesslich von der/dem Bibliothekarin/Bibliothekar ausgeführt.

Benutzungsordnung Schulhausbibliotheken der Primarschulen Pratteln
  • Die Schulbibliothek steht den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrerinnen und Lehrern unentgeltlich zur Verfügung.
  • Öffnungszeiten: Sind den Informationstafeln in den Schulhäusern zu entnehmen.
  • Ausleihe: Die Anzahl der auszuleihenden Medien (Bücher, CD-Rom, CA, CD, Videos, DVD) und die Ausleihfristen sind schulhausweise geregelt und werden den Kindern mitgeteilt.
  • Die Ausleihfrist kann verlängert werden. Um die Ausleihe zu verlängern, muss das Medium zur Aktualisierung in die Bibliothek gebracht werden.