In jedem Schulhaus wird eine Bibliothek geführt. Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, die Medien sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen oder Verlust entliehener Medien ist der Benutzer/die Benutzerin ersatzpflichtig. Für beschädigte und für verlorene Medien ist der Kaufpreis zu bezahlen. Reparaturen werden ausschliesslich von der/dem Bibliothekarin/Bibliothekar ausgeführt.
- Die Schulbibliothek steht den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrerinnen und Lehrern unentgeltlich zur Verfügung.
- Öffnungszeiten: Sind den Informationstafeln in den Schulhäusern zu entnehmen.
- Ausleihe: Die Anzahl der auszuleihenden Medien (Bücher, CD-Rom, CA, CD, Videos, DVD) und die Ausleihfristen sind schulhausweise geregelt und werden den Kindern mitgeteilt.
- Die Ausleihfrist kann verlängert werden. Um die Ausleihe zu verlängern, muss das Medium zur Aktualisierung in die Bibliothek gebracht werden.




